Sööken in’t Schleswig-Holsteensch Wöörbook

Hier kann in’t Wöörbook söcht warrn. Kiek op de Tostands-Siet un dor staht de Wöör vun’t Wöörbook, de all opnaahmen sünd. Dat gifft stüttig mehr Wöör.

(De Utgaav süht noch ni gans so ut as ik se hebben mach. Man dat ward klor, wat dor allns binnen is, wat ji nohstens hier to sehn kriegt.)

In’t Schleswig-Holsteensch Wöörbook sööken:



1 Ergebnis:

Boje

Fundstelle: Band 1 (A-E), Spalte 416
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'Boje' bei SASS nachschlagen

Übersetzung/Bedeutung 1

Geschlecht: f

Alternativen

alternative Form/Schreibweise: Boier

⟶ Nachweis: Eiderstedt

Jahresangabe: 1795

⟶ Nachweis: Dithmarschen

Jahresangabe: 1832

Geschlecht: m

Mehrzahlform

Mehrzahl: Bois

Mehrzahl: Boiers

Hochdeutsch: Schute

ℹ ein kleines Schiff, das zum Transport von Torf und Brennholz auf der Eider dient; der Mast kann niedergelegt werden, wenn Schleusen durchfahren werden müssen (Unterlauf der Eider). Eine Boje faßt etwa 6000 Soden Torf

⟶ Nachweis: alte Hohnerharde

siehe: Törfboje

siehe: Bull

ℹ Früher war Boje auch Bezeichnung für eine „Barke"

Übersetzung/Bedeutung 2

Mehrzahlform

Mehrzahl: Bojen

Geschlecht: f

Hochdeutsch: Boje

Erläuterung


Hochdeutsch: schwimmendes Seezeichen

ℹ Man unterscheidet Lüchtboje, die einen ununterbrochenen Lichtscheih aussendet, und Blenkboje, die mit Pausen leuchtet (Schiffersprache).


ℹ Die „Punschbowle" wird wegen ihrer tonnenförmigen Gestalt auch Boje genannt

⟶ Nachweis: Wilstermarsch


ℹ ebenso der „Schwimmer" an der Angelschnur

⟶ Nachweis: Stadt Flensburg mit nächster Umgebung

Jahresangabe: 1859


Boje in der Bedeutung:

Hochdeutsch: Rettungsring

siehe: Lievboje


Übersetzung/Bedeutung 3

Geschlecht: m

Hochdeutsch: ein leichter tuchartiger Stoff

ℹ ... nach Art des Flanell oder Bergenopzoom

Erläuterung


ℹ In Neum. wurden gegen Ende des 18. Jh. außer Friesstoffen (siehe Frees) hauptsächlich noch Pferdedecken, Watten (d. i. glatter Boi) und Keperfres angefertigt

Quelle: Dittmann

Quelle: Neum. S. 151


ℹ Die Mannspersonen der Rangklassen tragen in den ersten Monaten der Trauerzeit schwarzen Boye oder geknippertes Tuch" (Verordnung Oldbg. 1765)

ℹ "Mädchen und Weiber tragen zu unterst einen Pie, wie unsere Kinder, von rotem Boie, der gewöhnlich mit gelbem oder grünem Bande eingefaßt ist

⟶ Nachweis: Hallig Hooge

Jahresangabe: 1794