Hier kann in’t Wöörbook söcht warrn. Kiek op de Tostands-Siet un dor staht de Wöör vun’t Wöörbook, de all opnaahmen sünd. Dat gifft stüttig mehr Wöör.
(De Utgaav süht noch ni gans so ut as ik se hebben mach. Man dat ward klor, wat dor allns binnen is, wat ji nohstens hier to sehn kriegt.)
In’t Schleswig-Holsteensch Wöörbook sööken:
1 Ergebnis:
Boje
Fundstelle: Band 1 (A-E), Spalte 416
Anzeige der Originalseite im Wörterbuch
(Link zur Universitätsbibliothek der Universität zu Kiel)
Übersetzung/Bedeutung 1
Geschlecht: f
Alternativen
alternative Form/Schreibweise: Boier
⟶ Nachweis: Eiderstedt
Jahresangabe: 1795
⟶ Nachweis: Dithmarschen
Jahresangabe: 1832
Geschlecht: m
Mehrzahlform
Mehrzahl: Bois
Mehrzahl: Boiers
Hochdeutsch: Schute
ℹ ein kleines Schiff, das zum Transport von Torf und Brennholz auf der Eider dient; der Mast kann niedergelegt werden, wenn Schleusen durchfahren werden müssen (Unterlauf der Eider). Eine Boje faßt etwa 6000 Soden Torf
⟶ Nachweis: alte Hohnerharde
siehe: Törfboje
siehe: Bull
ℹ Früher war Boje auch Bezeichnung für eine „Barke"
Übersetzung/Bedeutung 2
Mehrzahlform
Mehrzahl: Bojen
Geschlecht: f
Hochdeutsch: Boje
Erläuterung
Hochdeutsch: schwimmendes Seezeichen
ℹ Man unterscheidet Lüchtboje, die einen ununterbrochenen Lichtscheih aussendet, und Blenkboje, die mit Pausen leuchtet (Schiffersprache).
ℹ Die „Punschbowle" wird wegen ihrer tonnenförmigen Gestalt auch Boje genannt
⟶ Nachweis: Wilstermarsch
ℹ ebenso der „Schwimmer" an der Angelschnur
⟶ Nachweis: Stadt Flensburg mit nächster Umgebung
Jahresangabe: 1859
ℹ Boje in der Bedeutung:
Hochdeutsch: Rettungsring
siehe: Lievboje
Übersetzung/Bedeutung 3
Geschlecht: m
Hochdeutsch: ein leichter tuchartiger Stoff
ℹ ... nach Art des Flanell oder Bergenopzoom
Erläuterung
ℹ In Neum. wurden gegen Ende des 18. Jh. außer Friesstoffen (siehe Frees) hauptsächlich noch Pferdedecken, Watten (d. i. glatter Boi) und Keperfres angefertigt
Quelle: Dittmann
Quelle: Neum. S. 151
ℹ Die Mannspersonen der Rangklassen tragen in den ersten Monaten der Trauerzeit schwarzen Boye oder geknippertes Tuch" (Verordnung Oldbg. 1765)
ℹ "Mädchen und Weiber tragen zu unterst einen Pie, wie unsere Kinder, von rotem Boie, der gewöhnlich mit gelbem oder grünem Bande eingefaßt ist
⟶ Nachweis: Hallig Hooge
Jahresangabe: 1794