Suche im Schleswig-Holsteinischen Wörterbuch

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1 Ergebnis:

Aftboom

Fundstelle: Band 1 (A-E), Spalte 91
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(Link zur Universitätsbibliothek der Universität zu Kiel)

'Aftboom' bei SASS nachschlagen

Geschlecht: m

Hochdeutsch: Obstbaum

Zauberspruch


ℹ gegen Magenschmerzen

💬 Aftboom, ik beed di an, Hartspann un Reewkoken plaagt mi, De eerste Vagel, de doröwer flüggt, Nimmt mi Hartspann un Reewkoken

⟶ Nachweis: Fürstentum Lübeck


ℹ gegen Gicht

💬 Obstboom, ik klaag di, Mien Jich plaagt mi usw

⟶ Nachweis: Schwansen


Aberglaube


ℹ Um reiche Obsternte zu erzielen, umwickelt man die Bäume in der Nacht vom heiligen Abend zum ersten Weihnachtstag zwischen 12 und 1 Uhr mit Strohseilen, die auf dem Weihnachtstisch gelegen haben und auf die Grütze oder Würste gesetzt worden sind

⟶ Nachweis: Herzogtum Lauenburg

⟶ Nachweis: Fürstentum Lübeck

⟶ Nachweis: Dänischer Wohld


ℹ oder man hängt die Eingeweide von geschlachteten Tieren in ihnen auf

⟶ Nachweis: Herzogtum Lauenburg


ℹ Am Sylvesterabend muß man die Obstbäume schütteln, sodaß die Zweige sich bewegen; sonst gibt es kein Obst

⟶ Nachweis: Schwansen


ℹ Am Weihnachtsabend muß der Hausvater ihnen als Geschenk ein kleines Geldstück hinter die Binde stecken oder es nahe dem Stamme eingraben

⟶ Nachweis: Elbmarschen


ℹ Will ein alter Baum nicht mehr tragen, so muß man ihm derbe Vorwürfe machen

⟶ Nachweis: Holstein

Jahresangabe: 1797


ℹ ... oder totes Getier unter ihm vergraben:

💬 dat he wedder Leben kriggt

⟶ Nachweis: Schwansen


ℹ ... oder einen Kloß in ihm aufhängen

⟶ Nachweis: Holst (abst.)


ℹ Wer Obstbäume setzen will, darf sie nicht vorher leggen, d. i. auf die Erde legen

⟶ Nachweis: Holstein

Jahresangabe: 1797


ℹ Wird von einem zum ersten Mal tragenden Baum das Obst gestohlen, so geht er ein

⟶ Nachweis: Barmst


ℹ Blühen die Obstbäume zweimal, so gibt es einen harten Winter

⟶ Nachweis: Insel Fehmarn


ℹ Ist Obst gestohlen, so vergrabe man beim Baum eine lebendige Katze; so wie sie sich in der Erde quälen muß, so muß der Dieb sich quälen und sterben

⟶ Nachweis: Dithmarschen


ℹ ... oder man banne den Dieb durch Zauberspruch in einen Kreis, den man um den Baum gezogen hat

Quelle: Urqu. 2, 125